Zitat von PIGSgrameDer Lawblog-Eintrag zeigt hierzu einen konkreten Einzelfall. Es wurde wie "Elefant im Porzellanladen" ermittelt, nur um den Beschuldigten dann wegen erwiesener Unschuld (ich wiederhole nochmal: Nicht wegen Mangels an Beweisen) freizusprechen. Nichts gewesen, trotzdem entlassen und Familie zerstört.
Es wird immer bei strafrechtlichen Untersuchungen Fehler geben, die zu Beschuldigungen Unschuldiger führen werden.
Egal, bei welchem Delikt. Das ist tragisch, aber unvermeidlich.
Der Blog Bericht spricht außerdem meiner Meinung nach von einem anderen Vorfall. Dort war die Untersuchung schon abgeschlossen.
Der Blog spricht auch davon, dass viele Staatsanwaltschaften mittlerweile etwas besonnener vorgehen...
Zitat von Der Blog aus dem StartpostingSo gibt es auch Hinweise darauf, dass Staatsanwaltschaften an den Wohnsitzen Betroffener nur weiter ermitteln wollten, wenn sich aus den Logfiles tatsächlich ergab, dass Kinderporno-Seiten angesurft wurden. Einige Ermittler gaben sogar zu Bedenken, dass man auf solche Seiten beim Surfen auch “zufällig” gelangen könne. Sie forderten, dass bei Verzeichnisseiten zumindest die Vorschaubilder angeklickt und die eigentlichen Fotos geöffnet werden müssten. Ansonsten gebe es keinen Beleg dafür, dass sich der Nutzer überhaupt für Kinderdarstellungen interessiert.
Jetzt müssen nur noch die unmittelbaren Ermittler lernen, wie das im I-Net funktioniert.
Zitat von PIGSgrameAuch diese Seite darf man nicht außer Acht lassen.
Was soll also getan werden, deiner Meinung nach?